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Rechtsanwältin Undine Bergmeyer: Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Mit dem Verkehrsrecht werden wir als Verkehrsteilnehmer konfrontiert, wenn es zu einem unangenehmen Zwischenfall gekommen ist.

In meiner Kanzlei biete ich Leistungen zu verschiedenen Themen des Verkehrsrechts an:

  • Durchsetzung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall

  • Vertretungen im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde

  • Beratung in Fahrerlaubnisangelegenheiten

Wichtige Bestandteile des Verkehrsrechts und der Verkehrsregeln werden bereits in der Fahrschule vermittelt. Doch trotz der vollen Überzeugung, niemals selbst in eine brenzlige Situation zu geraten, passiert es unverhofft.

Gerade nach einem Verkehrsunfall ist es heute den Geschädigten nicht mehr zuzumuten, sich „alleine“ mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auseinanderzusetzen. Obwohl die Versicherungen bei unverschuldeten Unfällen die Rechtsanwaltskosten übernehmen müssen, scheuen viele Unfallopfer auch heute noch oft den Gang zum Anwalt. Gerade hierdurch verzichten sie häufig auf nicht unerhebliche Summen.

Dass der Fahrzeugschaden sowie Abschlepp- und Mietwagenkosten erstattet werden müssen, wissen viele Verkehrsteilnehmer. Die Berechnung der Wertminderung oder gar des Nutzungsausfalls ist dem Unfallopfer jedoch nur selten möglich, so dass anwaltliche Hilfe zwingend notwendig ist.

Noch gravierender ist die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe bei Personenschäden. Bekannt ist, dass dem Geschädigten Schmerzensgeld zusteht – aber in welcher Höhe?

Dass darüber hinaus viele Ansprüche wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, Kleidungsschaden u.a. geltend gemacht werden kann, ist langläufig unbekannt.

Hier unterstützen wir gern!

Andererseits kann jeder auch einmal einen Fehler machen – ob ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Abstandsunterschreitung – schnell kommt es zu einem Bußgeldverfahren, häufig sogar zu einem Fahrverbot. Auch hier ist anwaltliche Tätigkeit erforderlich, um den Sachverhalt dahingehend zu prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und insbesondere, ob ein Fahrverbot umgangen werden kann.

Auch bei Verkehrsstrafsachen, wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung sollten Sie sich nicht allein mit der Polizei und Staatsanwaltschaft auseinandersetzen.

Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Strafrechts besitzen meist fundiertes Grundwissen, wenn es sich um strafrechtlich relevante Themen des Verkehrsrechts handelt. Allerdings ist für eine ideale Verteidigung bei Strafsachen ein Experte auf diesem Gebiet notwendig.

Auch bei Fahrerlaubnisangelegenheiten unterstütze ich Sie beratend oder werde für Sie tätig, wenn es um das leidige Thema MPU und Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Fahrerlaubnisentzug geht oder aber die Entziehung angedroht wird.

In allen Problemfällen unterstützen wir Sie gern!